Mit Schreiben vom 27. März 2018 nahm die Stadt Thun Stellung. Mit Verfügung vom 17. April 2018 erliess das Regierungsstatthalteramt in Bezug auf das Anbringen von Reklamen, die Heizung im Glashaus, die Anlieferung über die Notausgänge sowie bezüglich der von der Gebäudeversicherung Bern festgestellten Mängel Wiederherstellungsmassnahmen. Gleichzeitig gab es der Stadt Thun sowie der Beschwerdeführerin 1 Gelegenheit ein nachträgliches Baugesuch einzureichen. Am 27. März 2019 reichte die Beschwerdeführerin 1 eine Stellungnahme ein.