Gleichzeitig gab das Regierungsstatthalteramt den Parteien Gelegenheit sich zur Nutzung der Halle 6 als Büroraum, zur Heizung in der Halle 6, zur Heizung im Glashaus, zum Sonnendach über der Gartenwirtschaft, zu den Reklamen bei Gartenwirtschaft aareseitig sowie zur Anlieferung über die Notausgänge Stellung zu nehmen. Mit Schreiben vom 23. Februar 2018 teilte der Anzeiger mit, er wolle sich am baupolizeilichen Verfahren nicht mehr beteiligen. Mit Schreiben vom 27. März 2018 nahm die Stadt Thun Stellung.