Mit Verfügung vom 18. Januar 2018 erklärte sich das Regierungsstatthalteramt für das Baupolizeiverfahren als zuständig, da die Stadt Thun als Eigentümerin Partei sei. Die Stadt Thun erhielt Gelegenheit, ein nachträgliches Baugesuch für die unbewilligten Bauteile, Anlagen und Nutzungen einzureichen. Gleichzeitig gab das Regierungsstatthalteramt den Parteien Gelegenheit sich zur Nutzung der Halle 6 als Büroraum, zur Heizung in der Halle 6, zur Heizung im Glashaus, zum Sonnendach über der Gartenwirtschaft, zu den Reklamen bei Gartenwirtschaft aareseitig sowie zur Anlieferung über die Notausgänge Stellung zu nehmen.