2. Mit Schreiben vom 15. März 2017 erklärte die Stadt Thun, sie sei darauf aufmerksam gemacht worden, dass die Beschwerdeführerin 1 Bauten und Anlagen ohne Baubewilligung erstellt habe und gab dieser Gelegenheit, sich dazu zu äussern. Mit Schreiben vom 29. Mai 2017 nahm die Beschwerdeführerin 1 zu den Vorwürfen Stellung. Auf Grund einer Beschwerde aus der Nachbarschaft führte das Regierungsstatthalteramt Thun mit dem Bauinspektor der Stadt Thun sowie dem Anzeiger am 17. Mai 2017 ein Bereinigungsgespräch durch. Mit Schreiben vom 18. September 2017 nahm die Stadt zuhanden des Regierungsstatthalteramts Stellung zu den verschiedenen offenen Punkten betreffend die Halle 6.