1. Mit Entscheid vom 11. Juni 2009 erteilte das Regierungsstatthalteramt Thun der Beschwerdeführerin 1 die Bewilligung für die Umnutzung der bestehenden Industriehalle (Halle 6) in ein Kompetenzzentrum für Architektur, Kultur und Design sowie Gastronomienutzung auf der Parzelle Thun 1 Grundbuchblatt Nrn. M.________ (bbew 12/2009). Die Parzelle liegt in einer Zone für öffentliche Nutzung ZöN und im Anwendungsbereich der Überbauungsordnung UeO b Areal Scheibenstrasse. Die Industriehalle ist als schützenswertes Baudenkmal und K-Objekt im Bauinventar eingetragen.