1. Die Verfügung der Gemeinde Jegenstorf vom 10. September 2019 und das von der Gemeinde durchgeführte Verfahren bis zum Zeitpunkt des Eingangs der baupolizeilichen Anzeige vom 2. Juli 2019 werden von Amtes wegen aufgehoben. Die Sache geht zurück an die Gemeinde Jegenstorf zur weiteren Behandlung der Sache im Sinne der Erwägungen. 2. Die Verfahrensakten gehen zurück an die Gemeinde Jegenstorf. 3. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Frau D.________ und Herrn C.________, eingeschrieben - Herrn Rechtsanwalt F.________, mit Beilage gemäss Ziffer 2, eingeschrieben