Die eingetretenen Verfahrensfehler sind daher so gewichtig, dass sich die Kassation von Amtes wegen und die Rückweisung an die Vorinstanz zur Durchführung eines förmlich korrekten Baupolizeiverfahrens rechtfertigt. Dabei werden alle Betroffenen zu beteiligen sein und ihnen wird vor Erlass einer Verfügung das rechtliche Gehör zu gewähren sein. Inhaltlich wird im Rahmen des Baupolizeiverfahrens die Frage zu klären sein, ob die Überbauung B.________ der Gesamtbewilligung vom 15. Februar 2016 entspricht.