e) Es ist nicht Aufgabe der BVD als Beschwerdeinstanz, als erste Instanz ein Baupolizeiverfahren durchzuführen bzw. nachzuholen. Angesichts der unklaren Interessenlage der Grundeigentümerschaft könnte ein Verzicht auf eine Rückweisung an die Vorinstanz zudem mit einem nicht hinnehmbaren Instanzenverlust für die Grundeigentümerinnen und -eigentümer verbunden sein. Die eingetretenen Verfahrensfehler sind daher so gewichtig, dass sich die Kassation von Amtes wegen und die Rückweisung an die Vorinstanz zur Durchführung eines förmlich korrekten Baupolizeiverfahrens rechtfertigt.