Diese erscheint aufgrund der Unterlagen nicht als offensichtlich unzulässig oder unbegründet. Es muss daher in einem förmlichen baupolizeilichen Verfahren geprüft werden, ob die Überbauung B.________ der Gesamtbewilligung vom 15. Februar 2016 entspricht. Ein solches Verfahren erschöpft sich nicht in der von der Gemeinde vorgenommenen Bauabnahme mit anschliessender Zustellung einer Verfügung an die Anzeigenden. Ein der Baugesetzgebung und dem VRPG genügendes Baupolizeiverfahren setzt voraus, dass sämtliche Betroffenen beteiligt werden und ihnen das rechtliche Gehör gewährt wird.