d) Die Beschwerdeführenden bemängeln die Brandschutzsicherheit seit ihrem Einzug Ende 2017, wobei nicht alle Meldungen aktenkundig sind.10 Obwohl die Behörden in der Folge nicht untätig geblieben sind, haben sie kein förmliches baupolizeiliches Verfahren durchgeführt: Gestützt auf den anfänglichen Mailverkehr zwischen der Gemeinde und den Beschwerdeführenden Ende 2017 bzw. Anfang 2018 eröffnete die Gemeinde soweit ersichtlich kein Baupolizeiverfahren.11 Die später vorgenommenen Brandschutzabklärungen der Gemeinde bzw. des Regierungsstatthalteramts fanden ebenfalls nicht im Rahmen eines formellen Baupolizeiverfahrens statt.