3. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 8. Oktober 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE), seit dem 1. Januar 2020 Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD), ein. Sie machen zusammengefasst geltend, der Fluchtweg in der Einstellhalle überschreite die maximal zulässige Länge. Ausserdem fehle ein Entrauchungskonzept und die Feuerwehrzufahrt zur Überbauung sei unzureichend. 4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Gemeinde beantragt mit Eingabe vom 29. November 2019, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden könne.