Die Gemeinde antwortete, eine Verfügung der zuständigen Behörde könne erst nach der Abnahme der Umgebung erfolgen. Nachdem die Gemeinde am 19. August 2019 die Abnahme der Umgebung vorgenommen hatte, hielt sie mit Verfügung an die Beschwerdeführenden vom 10. September 2019 fest, die Brandschutzvorschriften in der Überbauung Dorfmatte seien eingehalten und der Brandschutz sei gewährleistet.