Dieses Schreiben liessen die Beschwerdeführenden auch der Gemeinde zukommen. Zugleich forderten sie die Gemeinde mit einem separaten Schreiben vom 2. Juli 2019 auf, ihnen eine Feststellungsverfügung zu eröffnen, welche gewisse Abweichungen zum rechtskräftigen Gesamtentscheid inkl. Fachbericht Brandschutz festlegen und die getroffenen Ersatzmassnahmen aufzeigen würden. Die Gemeinde antwortete, eine Verfügung der zuständigen Behörde könne erst nach der Abnahme der Umgebung erfolgen.