Mit Schreiben vom 28. Juni 2019 hielt das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland fest, die in den Anzeigen gemachten Punkte seien geklärt und die Brandschutzvorschriften würden nach Ansicht der Gemeinde Jegenstorf eingehalten. Aufsichtsrechtlich bestehe daher kein Handlungsbedarf. Der Beschwerdeführer 1 teilte dem Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland daraufhin mit Schreiben vom 2. Juli 2019 mit, seiner Ansicht nach bestünden nach wie vor ungeklärte Punkte. Dieses Schreiben liessen die Beschwerdeführenden auch der Gemeinde zukommen.