2. Mit Schreiben an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland vom 18. September 2018 und 22. September 2018 rügte der Beschwerdeführer 1, die Gemeinde bleibe trotz Kenntnis der gemeldeten Brandschutzmängel untätig. Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland nahm die Schreiben als aufsichtsrechtliche Anzeige entgegen. Am 28. November 2018 reichte die Liegenschaftsverwaltung als Vertreterin der «Miteigentümergemeinschaft E.________weg G.________-I.________» ebenfalls eine aufsichtsrechtliche Anzeige beim Regierungsstatthaltarmt Bern-Mittelland ein.