BSG 154.21) RA Nr. 120/2019/72 Seite 11 von 12 III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. Der erste Halbsatz von Ziffer 3 der Verfügung der Gemeine Oberhoben am Thunersee vom 11. September 2019 wird von Amtes wegen wie folgt angepasst: "Sie werden aufgefordert, die ausgeführten Arbeiten am D.________bächli auf den Parzellen Nrn. E.________ und G.________ bis Ende Februar 2020 rückgängig zu machen". Im Übrigen wird die Verfügung der Gemeinde Oberhofen am Thunersee vom 11. September 2019 bestätigt.