Die Gemeinde Oberhofen am Thunersee forderte die Beschwerdeführenden auf, die ausgeführten Arbeiten rückgängig zu machen, d.h. sämtliche Vorkehren für den Weg (Holz und Verbundsteine) zu entfernen und den rechtmässigen Zustand (wie vor Baubeginn) wiederherzustellen. Der Rückbau des erstellten Weges bzw. Zuganges zum Gewässer ist geeignet, um den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen. Mildere Massnahmen, mit denen dasselbe Ziel erreicht werden könnte, sind nicht ersichtlich. Die zu erwartenden Kosten bzw. Nachteile der Wiederherstellung sind auch zumutbar.