Schutzinteresse muss den spezifischen Vorschriften für die Gebiete und Objekte entnommen werden. c) Die von der Gemeinde eingereichten Fotos des Augenscheins vom 6. September 2019 zeigen, dass die Beschwerdeführenden den Waldboden entfernen und in den Hang einen Weg bauen liessen, welcher seitlich mit Gestein und Holzstämmen abgestützt wird. Ebenfalls ersichtlich sind die von der Gemeinde erwähnten Verbundsteine, welche an einer Stelle den Weg sowie – nebst kiesartigem Material – den Boden befestigen. Auf den Fotos sind zudem kleine Armierungseisen zu sehen, welche vermutungsweise noch eingebaut werden sollten.