b) Die Beschwerdeführenden bringen vor, kürzlich ausgeführte Arbeiten der Gemeinde seien mangelhaft ausgeführt worden, finde man doch schon nach kürzester Zeit Blocksteine mitten im Bachbett. Der instabile Böschungsfuss gefährde die obenliegende Er-schliessungsstrasse, wo bereits Setzungen festzustellen seien. Sie stellen den Antrag, die Einwohnergemeinde Oberhofen sei zu verpflichten, ihrer Verantwortung bezüglich Gewässerunterhalt nachzukommen und bereits entstandene Schäden zu beheben. Anfechtungsobjekt ist die Verfügung der Vorinstanz. Der Streitgegenstand braucht sich nicht mit dem Anfechtungsobjekt zu decken, kann aber auch nicht über dieses