Es stellte in Aussicht, im Falle der Abweisung der Beschwerde werde dies im Entscheid der BVE von Amtes wegen korrigiert werden. Auf die Rechtsschriften und Stellungnahmen wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintreten