Mit Wiederherstellungsverfügung vom 11. September 2019 forderte die Gemeinde Oberhofen am Thunersee die Beschwerdeführenden auf, die Bauarbeiten am D.________bächli sofort einzustellen und die ausgeführten Arbeiten bis zum 15. November 2019 rückgängig zu machen. Dabei seien sämtliche Vorkehrungen für den Weg (Holz und Verbundsteine) zu entfernen und der rechtmässige Zustand (vor Baubeginn) sei wiederherzustellen. Gleichzeitig wies sie auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hin und drohte die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an.