Am 6. September 2019 führte die Gemeinde einen Augenschein vor Ort durch und suchte gemäss ihren Angaben das Gespräch mit der Beschwerdeführerin und dem Beschwerdeführer als Bauherrn bezüglich des erstellten Wegs mit Verbundsteinen und Holz und der geplanten Brücke über den Bach.3 Mit Wiederherstellungsverfügung vom 11. September 2019 forderte die Gemeinde Oberhofen am Thunersee die Beschwerdeführenden auf, die Bauarbeiten am D.________bächli sofort einzustellen und die ausgeführten Arbeiten bis zum 15. November 2019 rückgängig zu machen.