1. Das Tiefbauamt des Kantons Bern (TBA), Oberingenieurkreis I (OIK I), teilte der Gemeinde Oberhofen am Thunersee mit E-Mail vom 5. September 2019 mit, es sei darauf aufmerksam gemacht worden, dass am D.________bächli bauliche Massnahmen oder Verbauungen im Gewässerabstand und vermutlich auch in der Waldabstandslinie im Gange seien. Möglicherweise seien die Massnahmen ohne Baubewilligung getroffen worden. Die Gemeinde als Baupolizeiorgan werde gebeten, der Sache nachzugehen und, sollte sich der Verdacht erhärten, die Wiederherstellung des ordnungsgemässen RA Nr. 120/2019/72 Seite 2 von 12