2. Die Verfahrenskosten von Fr. 1'000.-- werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn Dr. iur. C.________, eingeschrieben - Herrn Fürsprecher E.________, eingeschrieben - Baupolizeibehörde der Gemeinde Schwarzenburg, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor