5 BVR 2013 S. 443 E. 3.1.1; Merkli/Aeschlimann/Herzog, Kommentar zum bernischen VRPG, 1997, Art. 52 N. 5 4/6 BVD 120/2019/71 keine Rolle, ob die Gemeinde diese weiteren vom Beschwerdeführer angezeigten Verstösse in der angefochtenen Verfügung erwähnt oder nicht. e) Die weiteren Rügen sind somit unbegründet. Folglich ist die Beschwerde abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann. 4. Kosten