a) Angefochten ist eine Baupolizeiverfügung. Gemäss Art. 49 Abs. 1 BauG3 können Baupolizeiverfügungen nach Art. 45 bis 48 BauG innert 30 Tagen seit Eröffnung mit Beschwerde bei der BVD angefochten werden. Der Beschwerdeführer hat als Anzeiger am vorinstanzlichen Verfahren als Partei teilgenommen. Der Einwand der Beschwerdegegnerin, der Beschwerdeführer habe am vorinstanzlichen Verfahren nicht als Partei teilgenommen, ist unbegründet. Aus den gesamten Umständen ist klar, dass sich dieser als Partei beteiligen wollte. So hat er sich bereits im Verfahren der Gemeinde Schwarzenburg betreffend die Anzeige vom 14. September 2017 als Partei beteiligt und wurde von der BVE im anschliessenden