Mit Verfügung vom 22. November 2018 schloss die Gemeinde das Baupolizeiverfahren betreffend die Anzeige vom 14. September 2017 ab. Eine dagegen erhobene Beschwerde der Beschwerdegegnerin wies die BVE mit Entscheid vom 20. März 2019 ab (RA Nr. 120/2018/81). 3. Die mit Schreiben vom 21. September 2018 erhobenen Vorwürfe behandelte die Gemeinde in einem separaten Baupolizeiverfahren. Am 4. September 2019 verfügte die Gemeinde Schwarzenburg, bezüglich der Anzeige vom 21. September 2018 würden keine baupolizeilichen Massnahmen angeordnet.