2. Am 14. September 2017 machte der Beschwerdeführer eine baupolizeiliche Anzeige betreffend den Betrieb der Beschwerdegegnerin auf der Baurechtsparzelle Nr. J.________ und der vorgelagerten Gemeindestrassenparzelle Nr. K.________. Im Rahmen des entsprechenden Baupolizeiverfahrens teilte der Beschwerdeführer der Gemeinde Schwarzenburg mit Schreiben vom 21. September 2018 mit, die Beschwerdegegnerin habe im Zeitraum zwischen dem 20. August und 1. September 2018 Arbeiten auf der Baurechtsparzelle und der öffentlichen Strassenparzelle ausgeführt und den dabei anfallenden Dreck versickern lassen.