Ausgehend von der Annahme, dass der Entscheid vom 9. März 2017 am nächsten Tag zugestellt wurde, wurde dieser Entscheid frühestens am 11. April und spätestens am 18. April 2017 rechtskräftig. Die Dreijahresfrist für den Baubeginn ist somit frühestens am 11. April 2020 und spätestens am 18. April 2020 abgelaufen.