Hinsichtlich der Anzeige vom 12. Juli 2019 wesentlich ergiebiger ist eine Aktennotiz vom 28. August 2019 betreffend eine Baukontrolle vom 21. August 2019.6 Diese äussert sich zur Lagerung von Humus und Aushubmaterial auf dem Grünflächenbereich. Demzufolge handle es sich hierbei um eine Zwischenlagerung wie es beim Erstellen von Bauten üblich sei. Massgebend werde der Zustand am 17. Juli 2019 (recte: 2020) sein. Ab diesem Datum müsse die Grünfläche gemäss dem Protokoll vom 7. August 2019 instand gestellt und müssten die Zwischenlagerungen entfernt sein.