Die Gemeinde Schwarzenburg hat die Kontrolle vom 17. Juli 2019 in einer Aktennotiz vom 7. August 2019 inklusive zwei Fotos vom Lagerplatz festgehalten.5 Diese hat sie neben der Beschwerdegegnerin auch dem Beschwerdeführer zugestellt. Mit Schreiben vom 15. August 2019 hat der Beschwerdeführer dazu Stellung genommen. Der Anspruch des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör wurde somit durch die unangekündigte Baukontrolle vom 17. Juli 2019 nicht verletzt. d) Allerdings finden sich in der Aktennotiz vom 7. August 2019 kaum Feststellungen zu den mit Schreiben vom 12. Juli 2019 angezeigten Sachverhalten, insbesondere zu den angeblich auf