c) Die Gemeinde Schwarzenburg hat am 17. Juli 2019, also kurz nach der Anzeige des Beschwerdeführers vom 12. Juli 2019, eine unangemeldete Baukontrolle auf der Baurechtsparzelle Nr. K.________ durchgeführt. Wird eine Baukontrolle der Bauherrschaft vorgängig angemeldet, besteht die Gefahr, dass diese sich darauf einrichtet und anlässlich der Kontrolle vor Ort keine verlässlichen Erkenntnisse gewonnen werden können. Zu einer unangemeldeten Kontrolle können die Parteien aber definitionsgemäss nicht eingeladen werden. Insoweit ist nicht zu beanstanden, dass der Beschwerdeführer bei der unangemeldeten Baukontrolle nicht teilnehmen konnte.