massiv verringern. Am 11. September 2019 verfügte die Gemeinde Schwarzenburg hinsichtlich der Anzeige vom 12. Juli 2019, es würden keine baupolizeilichen Massnahmen und keine weitergehenden Beweismassnahmen angeordnet. 3. Gegen diese Verfügung reichte der Beschwerdeführer am 1. Oktober 2019 Beschwerde bei der BVE ein. Er beantragt, "die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und die Sache sei zurückzuweisen zu neuem Entscheid und zur Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft".