1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Verfügung der Gemeinde Ringgenberg (BE) vom 29. August 2019 wird aufgehoben. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Die Gemeinde Ringgenberg (BE) hat den Beschwerdeführenden die Parteikosten im Betrag von Fr. 4'437.25 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt C.________, eingeschrieben - Baupolizeibehörde der Gemeinde Ringgenberg, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion Der Direktor