3. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden am 30. September 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die vollständige Aufhebung der Wiederherstellungsverfügung vom 29. August 2019 4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet4, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Mit Stellungnahme vom 14. Oktober 2019 beantragt die Gemeinde die Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung der angefochtenen Verfügung. 3 Bundesgesetz vom 20. März 2015 über Zweitwohnungen (Zweitwohnungsgesetz, ZWG; SR 702).