Anschliessend ist die Gemeindeschreiberei Ringgenberg zur Kontrolle einzuladen. 2. Das Benützungsverbot für Zweitwohnungen ist nach dem 1. November 2019 im Grundbuch anzumerken (Nutzungsbeschränkung: Erstwohnung nach Art. 2 Abs. 2 ZWG oder einer Erstwohnung gleichgestellte Wohnung nach Art. 2 Abs. 3 ZWG). 3. [Strafandrohung] 4. [Frist für nachträgliches Baugesuch] 5. [Androhung Ersatzvornahme] 6. [Kosten] 7. [Rechtsmittelbelehrung]"