2. Die Gemeinde stellte nach der Publikation der Planungszone fest, dass die 2- Zimmerwohnung im Erdgeschoss und die 3-Zimmerwohnung im ersten Obergeschoss in der Liegenschaft auf der Parzelle Ringgenberg Grundbuchblatt Nr. D.________ im Eigentum der Beschwerdeführenden über die Buchungsplattform von Airbnb als Ferienwohnungen vermietet werden. Die Parzelle befindet sich in der Wohnzone W2. Mit Schreiben vom 18. Juli 2019 eröffnete die Gemeinde daher ein Wiederherstellungsverfahren wegen Verletzung der Planungszone und gewährte den RA Nr. 120/2019/69 Seite 3 von 11