2. Das bei der BVD gestellte Gesuch um Erlass einer vorsorglichen Massnahme (Baustopp) wird als gegenstandslos vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 3. Den Beschwerdeführenden werden Verfahrenskosten im Umfang von Fr. 600.– zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Die Gemeinde Spiez hat den Beschwerdeführenden Parteikosten im Betrag von Fr. 1'830.90 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. 5. Die von der Gemeinde eingereichten Vorakten gehen zurück an die Gemeinde.