Allein aus dem Umstand, dass der Anstellwinkel der fraglichen Anlage gemäss Gemeinde deutlich unter 60° liegt, kann eine störende Blendwirkung jedenfalls nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt umso mehr, als es sich vorliegend teilweise um eine nordseitige Anlage handelt und solchen Anlagen in Bezug auf eine allfällige Blendwirkung besonders Beachtung zu schenken ist.20 Ebenfalls zu beachten ist, dass sich die Bauparzelle in einem Ortsbilderhaltungsgebiet sowie in unmittelbarer Umgebung zu einer Baugruppe mit diversen als schützens- und erhaltenswert eingestuften Baudenkmälern befindet; die Baugruppe ist gemäss Bauinventar von grosser Bedeutung für das Ortsbild von Spiez.