d) Soweit die Beschwerdeführenden beantragen, die Gemeinde sei anzuweisen, umgehend ein Baubewilligungsverfahren betreffend die Photovoltaikanlage der Beschwerdegegnerschaft durchzuführen, kann jedoch nicht auf ihre Beschwerde eingetreten werden. Denn dies würde voraussetzen, dass die BVD einen (positiven) Entscheid betreffend die Baubewilligungspflicht der fraglichen Photovoltaikanlage fällt. Dafür ist sie in diesem Beschwerdeverfahren aber nicht zuständig.