Die Gemeinde beantragt in ihrer Stellungnahme vom 25. Oktober 2019 die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde. Das Regierungsstatthalteramt hält in seiner Vernehmlassung vom 28. Oktober 2019 zusammengefasst fest, dass die Rechtsverweigerungsbeschwerde gegen das Regierungsstatthalteramt unbegründet sei. Nachdem die Beschwerdeführenden am 2. Dezember 2019 eine Replik eingereicht hatten, erhielten die übrigen Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, zu dieser Stellung zu nehmen; davon hat lediglich das Regierungsstatthalteramt mit Schreiben vom 16. Dezember 2019 Gebrauch gemacht. Die Beschwerdegegnerschaft hat weder eine Beschwerdeantwort noch sonst eine Stellungnahme eingereicht.