Beschwerdeverfahren leitet,3 als Gesuch um Erlass einer superprovisorischen bzw. vorsorglichen Massnahme an die Hand genommen. 4. Mit Verfügung vom 2. Oktober 2019 hat das Rechtsamt das Gesuch um Erlass einer superprovisorischen Massnahme abgewiesen; diese Verfügung ist unangefochten rechtskräftig geworden. Gleichzeitig gab es der Beschwerdegegnerschaft Gelegenheit, eine Beschwerdeantwort und eine Stellungnahme zum Gesuch um Erlass einer vorsorglichen Massnahme einzureichen. Das Rechtsamt bat auch die Gemeinde und das