Mit Schreiben vom 5. September 2019 ersuchten die Beschwerdeführenden das Regierungsstatthalteramt, über die Anträge gemäss ihrer Eingabe vom 22. August 2019 mittels anfechtbarer Verfügung zu entscheiden und insbesondere einen sofortigen Baustopp zu erlassen. 1 Fassung Januar 2015, vom Regierungsrat genehmigt am 28. Januar 2015 (RRB 75/2015). 2/10 BVD 120/2019/68