Am 29. August 2019 ersuchte die Gemeinde das Regierungsstatthalteramt Frutigen-Nieder- simmental um Erlass einer Feststellungsverfügung, ob die fragliche Photovoltaikanlage baubewilligungspflichtig ist oder nicht. Den Beschwerdeführenden teilte die Gemeinde gleichentags mit, dass sie nach wie vor an ihrer Beurteilung, wonach die Anlage baubewilligungsfrei sei, festhalte und daher das Regierungsstatthalteramt Frutigen- Niedersimmental um eine entsprechende Feststellungsverfügung ersucht habe. Auf das Verfügen eines Baustopps und die Durchführung eines Baubewilligungsverfahrens werde folglich vorläufig verzichtet.