Nachdem die Gemeinde von der Beschwerdegegnerschaft eine Stellungnahme betreffend die derzeitigen Bauarbeiten eingeholt hatte, teilte sie den Beschwerdeführenden mit Schreiben vom 25. Juli 2019 unter anderem mit, die Solaranlage sei fristgerecht gemeldet worden. Ferner sei die Gemeinde aufgrund der eingereichten Unterlagen zum Ergebnis gelangt, dass die Solaranlage den kantonalen Richtlinien entspreche und baubewilligungsfrei realisiert werden könne. Daran ändere auch der Umstand nichts, wonach sich die Liegenschaft im Ortsbilderhaltungsgebiet befinde. So passe sich die ins Dach integrierte Anlage sehr gut in die Umgebung ein.