dachintegrierten Photovoltaikanlage ein. Ende Juni 2019 wurde mit den Bauarbeiten begonnen. Die Parzelle liegt in der Wohnzone 2 sowie im Ortsbilderhaltungsgebiet. 2. Nachdem die Beschwerdeführerin 4 am 26. Juni 2019 persönlich auf der Abteilung Bau der Gemeinde Spiez vorgesprochen und Bedenken betreffend Blendeinwirkungen durch die Photovoltaikanlage geäussert hatte, teilte ihr die Gemeinde mit Schreiben vom 4. Juli 2019 im Wesentlichen mit, dass die Photovoltaikanlage gemäss den kantonalen Richtlinien «Baubewilligungsfreie Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien»1 baubewilligungsfrei sei.