Die von der Gemeinde Bowil in der Verfügung vom 27. August 2019 gesetzten Fristen sind inzwischen abgelaufen. Sie sind daher neu anzusetzen. Die BVD erachtet es unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismässigkeit als angemessen, die in Ziff. 2 der angefochtenen Verfügung angesetzte Frist für das Einreichen von Unterlagen neu auf den 30. September 2020 anzusetzen. Die Frist gemäss Ziff. 3 der angefochtenen Verfügung für den Wiederaufbau der Scheune wird neu auf den 31. Dezember 2020 angesetzt.