Der Wiederaufbau der Scheune ist daher geeignet, den ordnungswidrigen Zustand zu beseitigen. Mildere Massnahmen, mit denen dasselbe Ziel erreicht werden könnte, bestehen insbesondere angesichts der denkmalpflegerischen Interessen nicht. So ist die KDP der nachvollziehbaren Ansicht, ein Wiederaufbau sei nicht nur möglich, sondern zwingend. Alternativen gebe es nicht. Der von der Vorinstanz verfügte Wideraufbau der Scheune ist daher erforderlich. f) Der Beschwerdeführer bestreitet insbesondere die Zumutbarkeit der Wiederherstellung und macht geltend, der zeitliche und finanzielle Aufwand eines Wiederaufbaus stehe in keinem Verhältnis zum öffentlichen Interesse.