e) Die KDP führt im Bericht vom 11. Dezember 2019 aus, die Wiederherstellung sei aus denkmalpflegerischer Sicht möglich. Die BVD sieht keine Veranlassung, an dieser Einschätzung der Fachbehörde zu zweifeln. Gemäss der fachkundigen Ansicht der KDP entspricht der von der Vorinstanz angeordnete Wiederaufbau den üblichen denkmalpflegerischen Leitlinien und Grundsätzen. Mit dem Wiederaufbau der Scheune kann also den betroffenen Interessen des Denkmalschutzes Rechnung getragen werden. Dasselbe gilt für die Aspekte der Sicherheit und der Ästhetik. Der Wiederaufbau der Scheune ist daher geeignet, den ordnungswidrigen Zustand zu beseitigen.