d) An der Durchsetzung der baurechtlichen Grundordnung besteht ein grundsätzliches öffentliches Interesse. Im konkreten Fall kann die Scheune bereits aus Gründen der Ästhetik und der Sicherheit nicht so belassen werden. Am Wiederaufbau der Scheune bestehen sodann gewichtige denkmalpflegerische Interessen: Im Bauinventar der Gemeinde Bowil wird das Gebäude wie folgt umschrieben: «Feldstall von 1773. Kleiner Ständerbau (teils Bohlen, teils Flecken) unter abgewalmtem Dach. Im Giebeldreieck über dem Eingang diagonal eingeblattete Streben nach Ofenhaus-Art; der erhöhte Türsturz eine eher seltene Konstruktion.